BÜRGERBEGEHREN "FÜR REINBEK, DIE STADT IM GRÜNEN" STATTGEGEBEN

Im Herbst letzten Jahres sammelten Gegner der ALDI-Ansiedlung in Schönningstedt über 2.400 Unterschriften für ein Bürgerbegehren bezüglich der Erhaltung der landschaftlichen Freiflächen zwischen den Reinbeker Stadtteilen. Unter der Fragestellung "Sind Sie dafür, daß hinsichtlich des Erhaltes der landschaftlichen Freiflächen zwischen allen Reinbeker Satdtteilen von den Darstellungen des derzeit gültigen Landschaftsplanes keine Ausnahmen gemacht werden?" wurden die nötigen Unterschriften bereits im November letzten Jahres, nur wenige Tage vor dem politischen Beschluß, das Nahver- sorgungszentrum Rehkoppel in die Wege zu leiten, bei der Stadt Reinbek eingereicht und zum zuständigen Innenministerium nach Kiel zur Prüfung weitergereicht.

Da ein Bürgerbegehren gegen eine Bauleitplanung nicht zulässig ist, wurde die oben genannte Fragestellung gewählt, ohne zu berücksichtigen, daß der derzeit gültige Landschaftsplan für die momentanen Freiflächen zwischen den Ortsteilen nicht nur Landwirtschaft oder Grünfläche vorsieht, sondern im besagten Gebiet des Holzvogtlandes (zwischen Alt-Reinbek und Schönningstedt) sogar Wohn- und Gewerbebebauung ausdrücklich zuläßt. Das hat auch das Kieler Innenministerium festgestellt und nach Prüfung aller Unterlagen festgestellt, daß von diesem Bürgerbegehren das Gebiet des Nahversorgungszentrums nicht betroffen ist, und hat dieses Gebiet aus der Fragestellung ausgeklammert. Nun liegt es an der Politik, sich selbst an das Bürgerbegehren zu binden, oder aber vsl. im Juni einen Bürgerentscheid durchzuführen. Bei einem positiven Votum der Bürger oder der Übernahme des Bürgerbegehrens durch die Politik dürften in Reinbek in den darauffolgenden zwei Jahren keine Bautätigkeiten auf freien Flächen erfolgen, weder Wohnhäuser noch Gewerbe- oder Industrieansiedlungen.