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BÜRGERBEGEHREN "FÜR REINBEK, DIE STADT IM GRÜNEN" STATTGEGEBEN Im Herbst letzten Jahres sammelten Gegner der Da ein Bürgerbegehren gegen eine Bauleitplanung nicht zulässig ist, wurde die oben genannte Fragestellung gewählt, ohne zu berücksichtigen, daß der derzeit gültige Landschaftsplan für die momentanen Freiflächen zwischen den Ortsteilen nicht nur Landwirtschaft oder Grünfläche vorsieht, sondern im besagten Gebiet des Holzvogtlandes (zwischen Alt-Reinbek und Schönningstedt) sogar Wohn- und Gewerbebebauung ausdrücklich zuläßt. Das hat auch das Kieler Innenministerium festgestellt und nach Prüfung aller Unterlagen festgestellt, daß von diesem Bürgerbegehren das Gebiet des Nahversorgungszentrums nicht betroffen ist, und hat dieses Gebiet aus der Fragestellung ausgeklammert. Nun liegt es an der Politik, sich selbst an das Bürgerbegehren zu binden, oder aber vsl. im Juni einen Bürgerentscheid durchzuführen. Bei einem positiven Votum der Bürger oder der Übernahme des Bürgerbegehrens durch die Politik dürften in Reinbek in den darauffolgenden zwei Jahren keine Bautätigkeiten auf freien Flächen erfolgen, weder Wohnhäuser noch Gewerbe- oder Industrieansiedlungen. |